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News

12.10.2022

Leuchtstofflampenverbot: Die Zeit wird knapp – jetzt Beleuchtung sanieren!

Das Aus für die T5 und T8 Leuchtstofflampen kommt schneller als gedacht. Was jahrzehntelang die Standardlösung in vielen gewerblichen und industriellen Applikationen war, darf nach dem 25.08.2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, da quecksilberfreie LED-Lösungen als Alternative zur Verfügung stehen. Der Handlungsdruck steigt und damit auch die Frage nach der besten Lösung.

 

UMRÜSTEN MIT RETROFIT-LAMPEN? EINFACH, ABER NICHT DIE BESTE LÖSUNG

Lediglich einen Tausch vorzunehmen und Leuchtstofflampen durch LED-Retrofitlampen zu ersetzen, klingt einfach, ist es aber nicht. Denn in der Regel ist der Einsatz von LED-Retrofitlampen in älteren Bestandsleuchten schlichtweg nicht zugelassen und grundsätzlich gilt:

  • alle Prüfzeichen der Leuchte entfallen
  • die Produkthaftung des Leuchtenherstellers erlischt
  • für den sicheren Betrieb und die Einhaltung aller Normen und Verordnungen sind alleine Sie als Betreiber verantwortlich
  • eine BEG Förderung ist ausgeschlossen.



LED-LEUCHTEN VON SCHUCH – DIE PERFEKTE LÖSUNG

Beleuchtungsanlagen mit Entladungslampen verbrauchen viel Energie, sind wartungsintensiv und verursachen, durch notwendige Lampenwechsel, zusätzliche Kosten im laufenden Betrieb. LED-Leuchten von SCHUCH sind von herausragender Qualität und, dank nachhaltiger Produktgestaltung, hocheffizient, extrem langlebig, höchst zuverlässig, wartungsfrei, reparierbar und upgradefähig. Durch ihren Einsatz können Sie nicht nur bis zu 80% der Energie- und Wartungskosten einsparen, sondern auch signifikant Ihren CO2-Fußabdruck reduzieren. Und sollten Sie sich bei der Umrüstung Ihrer Beleuchtungsanlage gleich für eine smarte Lösung entscheiden, können Sie die Effizienzpotenziale der LED-Technologie maximal ausschöpfen. Mit den Leuchten-Serien PROXIMA, LUXANO 2, PRIMO XR, TUBEO, ExeLED und vielen weiteren Baureihen steht Ihnen eine Fülle von Lösungen für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche und Anforderungen zur Verfügung.



BEG FÖRDERUNG – SO WIRD DIE UMRÜSTUNG JETZT NOCH ATTRAKTIVER

Das BEG Programm (Bundesförderung für effiziente Gebäude) fördert die Umrüstung auf energieeffiziente Beleuchtungssysteme auch in Nichtwohngebäuden mit 15% der Ausgaben für Material, Demontage der Altanlage, Installation und Inbetriebnahme einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten. Bisher nur mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert, gibt es nun die Möglichkeit die Förderung auch als Direktzuschuss zu erhalten.

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen. Minimieren Sie Ihre Investitionskosten, sparen Sie zukünftig dank modernster LED-Technologie massiv bei den Energiekosten und senken Sie die klimaschädlichen CO2-Emissionen dauerhaft und nachhaltig.

Weiterführende Informationen: https://www.schuch.de/de/aktuell/leuchtstofflampenverbot-jetzt-umruesten

Einen kleinen Überblick über weitere Fördermaßnahmen auf Bundes- und Länderebene finden Sie hier: https://www.schuch.de/de/service/foerderprogramme

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